AGBs

 Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Geschäftsbedingungen („AGB“) idF 15.01.2021 der MF Interieur GmbH, FN 419778x („MF INTERIEUR“) 



 1. Geltungsbereich 

1.1 Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen von MF Interieur und sind Grundlage für Angebote, Lieferungen, Zahlungen, Rechtshandlungen, Rechtsgeschäfte und sonstigen Leistungen von MF Interieur, insbesondere die Lieferung von Waren. Diese AGB gelten für alle – auch zukünftigen – Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch dann, wenn im Einzelfall nicht mehr speziell auf sie verwiesen wird. 

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten MF INTERIEUR auch dann nicht, wenn MF INTERIEUR ihnen bei Vertragsabschluss nicht nochmals widerspricht und gelten nur dann und insoweit, als MF INTERIEUR ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat. Bei Widersprüchen in den Vertragsgrundlagen gilt nachstehende Rangfolge: (i) Allfällige Sondervereinbarungen, soweit diese von MF INTERIEUR schriftlich bestätigt sind; (ii) diese AGB von MF INTERIEUR (sowie die Bedingungen, auf die in diesen AGB verwiesen wird); (iii) gesetzliche Bestimmungen, nicht jedoch vertragsrechtliche Normen (zB ÖNORMEN). 

2. Vertragsschluss – Vertragsinhalt 

2.1 Angebote von MF INTERIEUR sind freibleibend und sind lediglich als Aufforderung zur Abgabe einer Auftragserteilung durch den Kunden zu verstehen. Die Auftragserteilung des Kunden gilt sodann als eigentliches Angebot an MF INTERIEUR. Mit Annahme des Angebotes (der Auftragserteilung) durch MF INTERIEUR kommt der Vertrag zustande. 

2.2 Auftragserteilungen des Kunden sind ab Zugang bei MF INTERIEUR für den Kunden verbindlich und werden durch Kaufvertragsunterzeichnung durch MF INTERIEUR angenommen. Stillschweigen von MF INTERIEUR gilt darüber hinaus nicht als Zustimmung. MF INTERIEUR behält sich nach eigenem Ermessen vor, Auftragserteilungen des Kunden bei Teilbarkeit der Leistung nur teilweise anzunehmen bzw durchzuführen; ein Auftrag kommt diesfalls nur im Umfang des von MF INTERIEUR angenommenen Leistungsteils zustande, ohne dass dem Kunden aus der Nichtannahme des übrigen Teiles irgendwelche Ansprüche erwachsen. 

2.3 Soweit einzelne Eigenschaften von MF INTERIEUR nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden, gilt dies auch für – dem Kunden zumutbare – Änderungen nach Zustandekommen des Auftrags; derartige Abweichungen stellen keinen Fehler oder Mangel des Produktes dar. 

3. Preise – Kosten 

3.1 Von MF INTERIEUR angegebene Verkaufspreise verstehen sich ab Werk (EXW) in EURO inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und zuzüglich sonstiger Abgaben in der jeweils gesetzlichen Höhe. Die Preise beinhalten insbesondere nicht die Kosten für Zustellung, Montage und Aufstellung, sowie eventueller Elektro- und Wasseranschlüsse, außer diese sind im Vertrag ausdrücklich schriftlich festgehalten. 

3.2 Bei einer vom freibleibenden (Gesamt-)Angebot von MF INTERIEUR abweichenden Auftragserteilung behält sich MF INTERIEUR eine entsprechende Preisänderung vor. Die Preise basieren auf den (Gestehungs-)Kosten (Materialpreise, Löhne, Generalunkosten etc) zum Zeitpunkt des erstmaligen Angebotes. MF INTERIEUR ist auch nach Zustandekommen des Vertrages berechtigt – Erhöhungen der Gestehungskosten sowie erhöhte oder neu eingeführte Gebühren und Abgaben vom Kunden einzuheben. 

3.3 Soweit gesetzlich keine andere Verpflichtung besteht, wird Verpackung nur über ausdrückliche Vereinbarung zurückgenommen. 

4. Rechnungslegung – Zahlungsbedingungen 

4.1 Sofern im Einzelfall keine besonderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, ist bis längstens eine Woche nach Vertragsunterzeichnung eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50% der Kaufvertragssumme zu entrichten. In diesem Fall entfällt ein allfällig vereinbarter Skontoanspruch. Die restlichen 50 % der Kaufvertragssumme sind nach Einlangen des mündlichen oder schriftlichen Lieferavisos fällig, spätestens jedoch 4 Wochen vor Lieferung mit entsprechendem Kontoeingang bei MF INTERIEUR. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen bewirkt dies den Wegfall des allfälligen Skontos. (Bei Selbstabholung oder Lieferung ohne Montage gelten die gleichen Zahlungsbedingungen bzw. ist der Termin der Abholung/Lieferung für die Restzahlung ausschlaggebend). Im Übrigen ist MF INTERIEUR bei Zahlungsverzug berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 %-Punkten p. a. und Mahnspesen in Höhe von 10,00 EUR geltend zu machen. 

4.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zurückbehaltungs- oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte geltend zu machen oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, ausgenommen von MF INTERIEUR ausdrücklich schriftlich anerkannte oder durch rechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellte Forderungen oder im Fall der Insolvenz von MF INTERIEUR. 

4.3 MF INTERIEUR ist ungeachtet anderslautender Bestimmungen bzw Widmungen des Kunden berechtigt, Zahlungen auf offene Forderungen gegen den Kunden nach freiem Ermessen anzurechnen

4.4 Ist der Kunde mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug, kann MF INTERIEUR nach eigener Wahl – unbeschadet sonstiger Rechte – (i) die Erfüllung der eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen verweigern, (ii) den ganzen noch offenen Kaufpreis sofort fällig stellen (Terminsverlust) oder (iii) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. 

5. Lieferung – Gefahrtragung 

5.1 Lieferungen erfolgen – sofern nichts anderes vereinbart – ab Werk/Lager von MF INTERIEUR. Bei Leistungen von MF INTERIEUR, die keine Lieferung oder deren Teil darstellen (insbesondere Montage), ist der Erfüllungsort dort, wo die Leistung erbracht wird. Lieferungen ab Werk/Lager gelten mit Übergabe zum von MF INTERIEUR genannten Termin erfüllt. Der Kunde hat die Ware sofort nach Übergabe zu prüfen und zu übernehmen. 

5.2 Für den Gefahrübergang bei Übersendung der Ware an den Kunden gilt im Verbrauchergeschäft § 7b KSchG. Im Unternehmergeschäft reist die Ware stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden, und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung. MF INTERIEUR ist im Unternehmergeschäft nicht verpflichtet, die Ware bzw. den Transport der Ware zu versichern. Die Gefahr geht im Unternehmergeschäft mit der Übergabe an den Spediteur/Frachtführer auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn der Transport durch MF INTERIEUR durchgeführt oder organisiert und/oder geleitet wird. Bei verzögertem Abgang ab Werk/Lager auf Grund von Umständen außerhalb der Sphäre von MF INTERIEUR geht die Gefahr mit dem Liefertermin gemäß Punkt 5.1. über. Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgemäß übersandte oder zur Abholung bereit gestellte Ware unverzüglich anzunehmen, andernfalls die Lieferung als an dem Tag erfolgt gilt, an dem die Annahme durch den Kunden vertragsgemäß hätte erfolgen sollen; mit diesem Zeitpunkt geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der Verschlechterung jedenfalls 2 

auf den Kunden über. Gleiches gilt für den Fall der Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Kunden und die hieraus resultierenden Folgen. Die Gefahr für eine (Teil-)Leistung geht mit dem Zeitpunkt ihrer Erbringung (Erfüllung) auf den Kunden über. 

5.3 Behördliche und allenfalls erforderliche Genehmigungen Dritter sind vom Kunden rechtzeitig in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu erwirken. 

5.4 MF INTERIEUR ist berechtigt Teil- und/oder Vorlieferungen durchzuführen. MF INTERIEUR kann die Vertragserfüllung einseitig aufschieben bzw aussetzen, insbesondere wenn (i) offene Forderungen gegen den Kunden bestehen oder (ii) wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden wesentlich ändern, sodass die Forderung von MF INTERIEUR nicht mehr ausreichend gesichert erscheint, oder (iii) die ordnungsgemäße und/oder rechtzeitige Übernahme durch den Kunden nicht sichergestellt ist. Dem Kunden erwachsen hieraus keine wie auch immer gearteten Ansprüche. MF INTERIEUR ist zudem berechtigt, die Leistungserbringung von einer ausreichenden Sicherheitsleistung des Kunden oder von einer angemessenen Vorauszahlung abhängig zu machen. 

5.5 Lieferfristen/-termine und Leistungsfristen/-termine sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich fix vereinbart werden. Lieferfristen/-termine und Leistungsfristen/-termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, Epidemien oder Pandemie, nicht vorhersehbare und von MF INTERIEUR nicht verschuldete Verzögerung seitens der Vorlieferanten oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht im Einflussbereich von MF INTERIEUR liegen, in jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen. 

5.6 Naturmaßabnahme; Die Ausmessung der Naturmaße durch MF INTERIEUR erfolgt erst nach fertigem Estrich, sodann erfolgt die Bestellung bei den Lieferanten von MF INTERIEUR. Verzögerungen auf Seiten des Kunden (zB Estrich) und dadurch bedingte Verzögerungen der Naturmaßabnahme können zur Abweichung der vertraglich vereinbarten Lieferzeit führen. Eine Naturmaßabnahme vor Fertigstellung des Estrichs (Meterriss) ist nur unter ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Kunden möglich. Die hierfür entstehenden Kosten einer etwaigen Nachbesserung der Küche, aufgrund ungenauer Maße, sind vom Kunden zu tragen. 

5.7 Im Falle des Annahmeverzuges durch den Kunden kann MF INTERIEUR die Lagerung der Waren auf Kosten des Kunden vornehmen. Die Lieferung gilt ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges als erbracht und übergeben. Für die Einlagerung gelten angemessene marktübliche Lagerkosten in Höhe der Lagerkosten bei einem Spediteur als vereinbart. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfahren dadurch keine Änderung. Darüber hinaus gehende Ansprüche von MF INTERIEUR bleiben jedenfalls vorbehalten. 

5.8 Allenfalls vereinbarte Güteprüfungen etc berühren die Bestimmungen hinsichtlich Erfüllungsort und Gefahrenübergang nicht. 

6. Eigentumsvorbehalt 

6.1 Die Ware von MF INTERIEUR verbleibt bis zur Erfüllung sämtlicher MF INTERIEUR gegenüber dem Kunden aus dem jeweiligen Auftrag zustehender Ansprüche im alleinigen Eigentum von MF INTERIEUR (Vorbehaltsware) und zwar auch dann, wenn einzelne Teile bereits bezahlt sind. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Kunde nur bis auf Widerruf durch MF INTERIEUR zur Weiterveräußerung, Be- oder Verarbeitung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung der Vorbehaltsware ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von MF INTERIEUR zulässig. 

6.2 Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde an MF INTERIEUR schon jetzt – bis zur Begleichung der Forderungen von MF INTERIEUR – die ihm aus dem Weiterverkauf entstehenden, auch künftigen Forderungen gegen seinen Kunden/Auftraggeber zahlungshalber ab; die Abtretung erstreckt sich auch auf Saldoforderungen, die sich im Rahmen bestehender Kontokorrentverhältnisse oder bei Beendigung derartiger Verhältnisse des Kunden mit seinen Kunden/Auftraggebern ergeben. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wurde, so tritt der Kunde MF INTERIEUR mit Vorrang vor den übrigen Forderungen denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung ab, der dem von MF INTERIEUR in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware entspricht. Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung befugt; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise zu verfügen. Auf Verlangen von MF INTERIEUR hat der Kunde die Abtretung seinem Kunden/Auftraggeber bekannt zu geben und MF INTERIEUR die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen seinen Kunden/Auftraggeber erforderlichen Unterlagen auszuhändigen sowie alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Sämtliche Kosten der Einziehung und etwaiger Interventionen trägt der Kunde. In jedem Fall hat der Kunde über die Abtretung einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern sowie auf seinen Fakturen anzubringen. 

6.3 Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, oder liegt ein nachteiliger Gebrauch durch den Kunden vor, ist MF INTERIEUR berechtigt, sämtliche noch unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren bei angemessener Nachfristsetzung herauszuverlangen; ebenso kann MF INTERIEUR weitere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend machen. Gegenüber Verbrauchern als Kunden darf MF INTERIEUR dieses Recht nur ausüben, wenn zumindest eine rückständige Leistung des Kunden seit mindestens sechs Wochen fällig ist und MF INTERIEUR ihn unter Androhung dieser Rechtsfolge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens vierzehn Tagen erfolglos gemahnt hat. 

6.4 Der Kunde hat MF INTERIEUR von der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder bei Pfändung durch Dritte oder bei sonstigem Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware MF INTERIEUR unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich auf das Eigentumsrecht von MF INTERIEUR hinzuweisen und das Eigentum von MF INTERIEUR auf eigene Kosten geltend zu machen sowie MF INTERIEUR im Hinblick auf alle Kosten für die Aufrechterhaltung und Verteidigung des Eigentums schad- und klaglos zu halten. 

6.5 Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die Vorbehaltsware vom Kunden pfleglich zu behandeln, in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, auf den vollen Wert gegen alle Risiken, einschließlich Feuer, zu versichern und die Versicherungspolizzen zugunsten von MF INTERIEUR zu vinkulieren. 

6.6 In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. 

7. Gewährleistung 

7.1 Soweit (insbesondere in diesen AGB) keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen

7.2 MF INTERIEUR leistet Gewähr für die Übereinstimmung ihrer Waren mit den gesetzlichen und/oder behördlichen Bestimmungen. Zugesicherte Eigenschaften sind nur solche, die von MF INTERIEUR ausdrücklich gekennzeichnet bzw schriftlich zugesagt werden. Aus Produktbeschreibungen von MF INTERIEUR (oder eines Dritten), insbesondere (auch) aus Angaben in 3 

Katalogen, Prospekten, Werbeschriften, schriftlichen und/oder mündlichen Aussagen etc, welche nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind, können keine Gewährleistungsansprüche (oder sonstige Ansprüche) abgeleitet werden. Nebenabreden zur schriftlichen Auftragsbestätigung, insbesondere Zusagen eines Mitarbeiters von MF INTERIEUR sind nur gültig, sofern sie schriftlich vereinbart wurden. Wird eine Ware von MF INTERIEUR aufgrund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstiger Spezifikationen des Kunden angefertigt, so erstreckt sich die Haftung von MF INTERIEUR nur auf die bedingungsmäßige Ausführung gemäß Spezifikation. Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, haftet dieser für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder Naturmaß vereinbart worden ist. Grobe Abweichungen zwischen Maßangaben des Käufers und Naturmaßnahme gehen zu Lasten des Kunden und werden gesondert verrechnet. 

7.3 Die Gewährleistungsfrist endet nach vierundzwanzig Monaten. Der Lauf der Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe bzw (bei sonstigen Leistungen, die nicht in einer Ware bestehen) mit Fertigstellung (Übergabe) der Leistung. 

Bei Unternehmergeschäften gilt: 

Ein Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass der Kunde die aufgetretenen Mängel unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels unverzüglich, spätestens aber innerhalb von vierzehn Tagen, schriftlich angezeigt und nachgewiesen hat (Mängelrüge). Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Leistung als vertragskonform und verliert der Kunde sämtliche Ansprüche, insbesondere aus dem Titel der Gewährleistung und des Schadenersatzes. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare, geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Soweit Einrichtungsgegenstände aus Holz gefertigt wurden, ist zu berücksichtigen, dass Naturmerkmale, wie Astlöcher, Risse oder unterschiedliche Farbschattierungen im geringfügigen Maß den Wert der Einrichtungsgegenstände nicht mindern. Versteckte Mängel können nur innerhalb eines angemessenen, insbesondere von der Art der Leistung abhängigen Zeitraumes, geltend gemacht werden; vorstehende Anzeigepflichten gelten sinngemäß. Der Kunde hat MF INTERIEUR bei sonstigem Anspruchsverlust Gelegenheit zur Prüfung der Beanstandung zu geben. Wenn die Überprüfung einer Mängelanzeige ergibt, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, ist MF INTERIEUR berechtigt, den Ersatz aller Aufwendungen zu verlangen. Kosten der Überprüfung und der versuchten oder durchgeführten Mängelbehebung werden von MF INTERIEUR zu den tatsächlichen Kosten berechnet. Bei schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch MF INTERIEUR muss der Kunde seinen Gewährleistungsanspruch bei sonstigem Verlust jeglichen Gewährleistungsanspruches jedenfalls innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend machen

Der Kunde hat zu beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe vorhanden war. Die Anwendung der §§ 924, 933b ABGB wird ausgeschlossen. 

Jedweder Ersatz für eine (versuchte oder erfolgreiche) Mängelbeseitigung durch den Kunden selbst oder durch Dritte (Ersatzvornahme) ist ausgeschlossen. 

Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen behält sich MF INTERIEUR vor, den Gewährleistungsanspruch nach eigener Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Für die Verbesserung bzw den Austausch hat der Kunde MF INTERIEUR die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Verweigert er diese oder wird diese in unangemessener Weise verkürzt, ist MF INTERIEUR von der Gewährleistung bzw der Mängelbeseitigung befreit. 

Mängelrügen werden (mit Ausnahme bei versteckten Mängeln) nur berücksichtigt, wenn sich die Leistung noch im Zustand der Übergabe befindet. Von der Gewährleistung und jeder sonstigen wie immer gearteten Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen sind solche Mängel, die auf nachlässige, unsachgemäße, unsorgfältige oder unrichtige Behandlung bzw Nutzung, auf Nichtbeachtung von Beschreibungen und Vorgaben oder auf außerhalb normaler Betriebsbedingungen liegende Umstände zurückzuführen sind. Dies gilt ebenso bei Mängeln, die auf vom Kunden beigestelltes Material zurückzuführen sind. Ebenso haftet MF INTERIEUR – egal aus welchem Rechtsgrund – nicht für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter oder externe, außerhalb des Einflussbereiches von MF INTERIEUR liegende, chemische Einflüsse zurückzuführen sind. 

7.5 Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn ohne schriftliche Einwilligung von MF INTERIEUR der Kunde selbst oder ein nicht ausdrücklich ermächtigter Dritter, an den gelieferten Waren Änderungen vornimmt. Durch Behebung von Mängeln im Rahmen der Gewährleistung oder durch Verbesserungsversuche wird die ursprünglich vereinbarte Gewährleistungsfrist nicht verlängert. 

8. Sonstige Haftung 

8.1 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in diesen AGB haftet MF INTERIEUR für Schäden mit Ausnahmen von Personenschäden, die im Zuge der Vertragserfüllung entstehen, außerhalb der zwingenden Anwendung des Produkthaftungsgesetzes (PHG) nur, sofern MF INTERIEUR oder seinen Gehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung von MF INTERIEUR für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von entgangenem Gewinn, Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht vorhersehbaren Schäden, nicht typischerweise eintretenden Schäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist im Unternehmergeschäft ausgeschlossen. 

8.2 In allen Fällen der Haftung von MF INTERIEUR (auch nach den übrigen Bestimmungen dieser AGB), hat der Kunde bei Unternehmergeschäften das haftungsauslösende Verschulden von MF INTERIEUR zu beweisen. Die Anwendbarkeit des § 1298 Satz 2 ABGB wird bei Unternehmergeschäften ausdrücklich ausgeschlossen. 

8.3 MF INTERIEUR übernimmt keine wie auch immer geartete Schutzpflicht gegenüber dem tatsächlichen Nutzer der von MF INTERIEUR gelieferten Ware; der Vertragswille von MF INTERIEUR ist nicht darauf gerichtet, im Rahmen des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages Vereinbarungen mit Schutzwirkung zugunsten Dritter zu schließen. 

8.4 Gegen Forderungen nach dem Produkthaftungsgesetzes kann sich MF INTERIEUR durch fristgerechte Nennung des Herstellers oder Vorlieferanten befreien. Regressforderungen gelten nur dann als berechtigt, wenn der Fehler in der Sphäre von MF INTERIEUR verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Sollte ein Sachverständigengutachten zur Klärung benötigt werden, sind die Kosten von jener Partei zu tragen, die durch das Gutachten ausdrücklich nicht Recht erhält. 

8.5 Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren im Unternehmergeschäft in einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. 

8.6 Sonstige Ersatzansprüche des Kunden, welcher Art immer, sind – mit Ausnahme groben Verschuldens von MF INTERIEUR – ausgeschlossen. 

9. (Sonstiger) Rücktritt vom Vertrag 

9.1 Der Kunde ist zum Vertragsrücktritt nur bei einem auf grobes Verschulden von MF INTERIEUR zurückzuführenden Lieferverzug und nach Ablauf einer – unter ausdrücklicher Androhung des Vertragsrücktritts – gesetzten Nachfrist in der Dauer von zumindest vier 4 

Wochen berechtigt. Der Rücktritt ist schriftlich geltend zu machen. 

9.2 MF INTERIEUR kann darüber hinaus vom Vertrag zurückzutreten, wenn (i) offene Forderungen gegen den Kunden bestehen oder (ii) wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden wesentlich ändern, sodass die Forderung von MF INTERIEUR nicht mehr ausreichend gesichert erscheint, oder (iii) die ordnungsgemäße und/oder rechtzeitige Übernahme durch den Kunden nicht sichergestellt ist. Dem Kunden erwachsen hieraus keine wie immer gearteten Ansprüche. MF INTERIEUR kann in jedem Fall auch lediglich hinsichtlich eines noch offenen Teiles der von MF INTERIEUR erbrachten bzw zu erbringenden Leistung erfolgen. 

9.3 Unbeschadet darüber hinausgehender Rechte und Ansprüche von MF INTERIEUR sind im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsmäßig abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit, die Lieferung oder Leistung vom Kunden noch nicht übernommen wurde, sowie für von MF INTERIEUR erbrachte Vorbereitungshandlungen. MF INTERIEUR steht an Stelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu verlangen. Im Fall des Vertragsrücktritts im Unternehmergeschäft ist MF INTERIEUR jedenfalls zur Verrechnung eines pauschalen Schadenersatzes von 30 % des Rechnungsbetrages oder des tatsächlich entstandenen Schadens berechtigt. 

10. Schutzrechte 

10.1 Wird eine Ware von MF INTERIEUR auf Grund von Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modellen oder sonstiger Spezifikationen des Kunden angefertigt, hat der Kunde MF INTERIEUR bei allfälligen Verletzungen von Schutzrechten vollkommen schad- und klaglos zu halten. Etwaige Prozesskosten von MF INTERIEUR sind vom Kunden angemessen zu bevorschussen. 

10.2 Unterlagen von MF INTERIEUR wie Zeichnungen, Entwürfe, Grafiken, Designs, Layouts, Bilder, Modelle, Informationen, Beschreibungen, Verwendungshinweise bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum von MF INTERIEUR (bzw eines allfälligen anderen Urhebers) und unterliegen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb usw. Dem Kunden überlassene Unterlagen von MF INTERIEUR bleiben Eigentum des Urhebers, dürfen ohne Zustimmung von MF INTERIEUR weder vervielfältigt, in irgendeiner Weise verwertet noch Dritten zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzustellen. 

10.3 Alle wie auch immer gearteten materiellen und immateriellen Rechte am Vertragsgegenstand, insbesondere das geistige Eigentum, das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen an allen – im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung einschließlich Gewährleistung, Betreuung und Pflege überlassenen – Unterlagen und Informationen, verbleiben ausschließlich bei MF INTERIEUR. Dies gilt auch, soweit diese Gegenstände durch Vorgaben und/oder durch Mitarbeit des Kunden entstanden sind, und unabhängig davon, ob ein Vertrag zwischen MF INTERIEUR und dem Kunden zustande kommt. Der Kunde kann von diesen Gegenständen keine ausschließlichen Befugnisse ableiten. 

11. Erfüllungsort – Gerichtsstand – Anwendbares Recht -Abtretungsverbot 

11.1 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen, Zahlungen und Lieferungen ist der Sitz von MF INTERIEUR, und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. 

11.2 Auf sämtliche, insbesondere der separaten Liefervereinbarung und diesen AGB unterliegende Rechtsgeschäfte zwischen MF INTERIEUR und dem Kunden ist ausschließlich österreichisches materielles Recht anzuwenden, ausgenommen jedoch dessen Verweisungsnormen, insbesondere jene des Internationalen Privatrechts, soweit diese auf die Anwendung ausländisches Rechtes verweisen. Sieht das österreichische Recht bei Auslandsberührung die Anwendung spezieller, auch in Österreich geltender internationaler Sachnormen – wie zB das rezipierte UN-Kaufrecht – vor, so sind diese nicht anzuwenden 

11.2 Als Gerichtsstand für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit der Rechtsbeziehung zu MF INTERIEUR resultierende Streitigkeiten wird das am Sitz von MF INTERIEUR sachlich in Betracht kommende Gericht vereinbart. MF INTERIEUR ist jedoch berechtigt, den Kunden auch bei jedem anderen Gericht zu klagen, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann, insbesondere beim Gericht am Sitz des Kunden. 

11.3 Die in den vorangehenden Bestimmungen getroffenen Regelungen gelten auch dann, wenn Streitigkeiten über das Zustandekommen und/oder die Gültigkeit des Auftrages und/oder über die Wirksamkeit der Gerichtsstandvereinbarung entstehen. 

11.4 Der Kunden ist ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MF INTERIEUR nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen

12. Sonstiges 

12.1 Die Überschriften der in diesen AGB enthaltenen Bestimmungen dienen nur der Gliederung und dürfen nicht zu deren Auslegung herangezogen werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen dieser AGB wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine andere treten, die wirksam ist und die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. 

12.2 Keine Verzögerung oder Unterlassung bezüglich der Ausübung eines gemäß den vorliegenden AGB MF INTERIEUR gewährten Rechts, Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels gilt als Verzicht auf diese Rechte. Jedes MF INTERIEUR gewährte Recht und Rechtsmittel/Rechtsbehelf ist kumulativ und besteht gleichrangig, neben und zusätzlich zu sonstigen gesetzlich gewährten Rechten, Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln. 

12.3 Der Kunde ist verpflichtet, MF INTERIEUR Änderungen seiner Geschäfts- oder Wohnadresse unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Wird diese Mitteilung unterlassen, gelten Erklärungen an den Kunden auch dann als zugegangen, wenn sie an die MF INTERIEUR zuletzt bekannt gegebene Adresse übermittelt werden. 

12.4 Der Kunde stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten bis auf seinen Widerruf in der Kundendatei von MF INTERIEUR aufgenommen werden